• Team Zahnarztpraxis Graml
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Zahnärztliche Chirurgie in Parsberg


In unserer Zahnarztpraxis in Parsberg bieten wir Ihnen ein breites Spektrum der Oralchirurgie. Neben der operativen Entfernung von Zähnen und Weisheitszähnen führen wir auch Wurzelspitzenresektionen sowie implantologische Eingriffe in unserer Praxis durch.

Durchführung vor Ort


In enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Chirurgen können wir für Sie auch in sehr komplexen und aufwendigen Fällen die Therapieplanung inklusive (3D‐Planung,) Knochenaufbau und Implantation größtenteils in unserer Zahnarztpraxis in Parsberg durchführen.



Unter der 3D Implantologie versteht man in der Zahnheilkunde die dreidimensionale Planung des implantologischen Eingriffs am Computer. Um die Implantat-Position und die prothetische Versorgung optimal planen zu können, wird im Vorfeld der Planungen die genaue Situation des Kieferknochens mithilfe einer 3D-Röntgenaufnahme des Kiefers bestimmt.

Sicherheit durch 3D Implantologie

Die Vorgehensweise in der 3D-Implantologie gewährleistet größtmögliche zahnärztliche Sicherheit für den chirurgischen Eingriff, denn das Risiko, dass Zahnwurzeln, Nachbarzähne, Kieferhöhlen oder Nerven bei der Implantation beschädigt werden könnten, wird auf das Minimum redusziert. Daneben bietet die 3D-Implantologie auch die Möglichkeit für eine funktionelle und ästhetische Verbesserung der Implantat-Prothetik, denn bereits vor dem Einsetzen der Zahnimplantate wird der ideale Zahnersatz auf den Implantaten mit Hilfe von Backward-Planning geplant und provisorisch im Dentallabor gefertigt. Oft passiert es, dass die prothetisch ideale Implantatposition deutlich von der vorhandenen knöchernen Struktur abweicht. So kommt es dazu, daß der Patient noch am Operationstag mit Zahnersatz, Kronen oder Prothesen versorgt werden kann. Funktion und Ästhetik der Versorgung werden durch die 3D-Implantologie vorhersagbar.



Das berufspolitische Ziel des Verbandes ist die Vertretung der chirurgischen Zahn- Mund- und Kieferheilkunde innerhalb nationaler und internationaler medizinischer und zahnmedizinischer Organisationen, Standesorganisationen, der Politik und in der Öffentlichkeit. Der BDO tritt dabei für eine umfassende, sich an nationale und internationale Standards orientierende Definition des Fachgebietes unter besonderer Berücksichtigung europäischer Entwicklungen ein. Die Chirurgie der Zähne, des Mundes und der Kiefer, sowie der benachbarten Gewebe ist oralchirurgisches Fachgebiet. Leider wurde von der zahnärztlichen Standespolitik in der Vergangenheit und von zahlreichen Standesvertretern bis heute die Bedeutung der zahnärztlichen Chirurgie für das Berufsbild und die zahnärztliche Berufsausübung in ihrer Gesamtheit nicht immer adäquat berücksichtigt. Über lange Jahre beschäftigte sich die zahnärztliche Berufspolitik zu einseitig mit dem prothetisch-technischen Teilbereich des zahnärztliche Berufsbildes. Durch Nichterkennen gesundheitspolitischer Tendenzen von Seiten zahlreicher Mandatsträger zahnärztlicher Körperschaften, konnten nach und nach die Ärzte wesentliche Teile der operativen Zahn- Mund- und Kieferheilkunde belegen. In der im Jahre 1992 erlassenen und 1994 novellierten neuen "Weiterbildungsordnung für Ärzte" finden sich 2/3 der nachzuweisenden selbständig durchzuführenden Eingriffe, die der zahnärztlichen Chirurgie zuzuordnen sind. Dies gilt besonders für die Traumatologie der ZMK, die bis 1982 ausnahmslos in der zahnärztlichen Gebührenordnung beschrieben war. Die Ärzte dürfen die Zahnheilkunde nach Willen des Gesetztgebers ausüben, sie dürfen sich aber nicht Zahnarzt nennen. Das hatte seinerzeit seefahrtrechtliche Gründe. Statt eines konstruktiven Miteinander zweier verschiedener Gruppierungen innerhalb der Medizin bzw. Zahnmedizin, die im wesentlichen dasselbe Fachgebiet mit Ausnahme der Malignomchirurgie betreiben und sich dem Wettbewerb zu stellen, kam es zum Konfliktdenken, bis hin zu mehrfachen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die von den Ärzten für Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie betrieben wurden. Die Urteile bestätigten jedoch grundsätzlich die Auffassungen der Zahnärzte für Oralchirurgie und damit auch indirekt die neue Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer von 1997, sowie die Richtlinien der zahnärztlichen Aus- bzw. Weiterbildung der Europäischen Kommission. Der von namhaften Vertretern der Ärzte für Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie vetretenen Meinung, daß die zahnärztliche Chirurgie nur eine Chirurgie des Alveolarfortsatzes ist und die weiterführende Chirurgie innerhalb der ZMK den Ärzten vorbehalten sei, hat der Berufsverband Deutscher Oralchirurgen immer mit Entschiedenheit zurückgewiesen. Allerdings sei an dieser Stelle nicht verschwiegen, daß es auch standespolitische Strömungen innerhalb der Zahnärzteschaft bis heute gibt, die Zusammenhänge nicht begreifen und aus kurzsichtigen, dem politischen Zeitgeist folgenden Überlegungen, das chirurgische Behandlungsspektrum des Zahnarztes einschränken wollen. Der BDO versteht sich nicht nur als Vertreter der in zahnärztlicher Chirurgie weitergebildeten "Zahnärzte für Oralchirurgie", sondern nimmt die Interessenvertretung aller Zahnärzte für die zahnärztliche Chirurgie war. Gleichwohl ist der BDO bestrebt mit der Ärzteschaft und besonders mit der Bundesärztekammer ein kollegiales Verhältnis in Sinne eines konstruktiven Miteinander, letztlich zum Wohle der uns anvertrauten Patienten und für eine weitere wissenschaftlichen Entwicklung unseres Fachgebietes, zu pflegen.

[Quelle: http://www.oralchirurgie.org/zahnarzt/berufsverband/aufgaben_ziele]